Familienchronik Richter - Müller: Wappen mit rotem Phönix für Georg Fabricius, verliehen 1570 von Kaiser Maximilian II.
Georg Fabricius, Dichterkönung, Adelserhebung und Wappenverleihung. Quelle: Originum Saxonicarum VII.

Adelserhebung und Dichterkrönung mit Wappenüberreichung des Georg Fabricius durch Kaiser Maximilian II. auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1570

         

Maximilian der Zweite, durch göttliche Gunst und Güte erwählter Römischer Kaiser, immer Augustus und Germaniens, Ungarns, Böhmens, Dalmatiens, Kroatiens, Slawoniens usw. König und Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund, Brabant, der Steiermark, Kärnten, Krain usw., Markgraf von Mähren usw., Herzog von Luxemburg, von Ober- und Niederschlesien, von Württemberg und Teck, Fürst von Schwaben, Graf von Habsburg, Tirol, Pfirt, Kyburg, Görz, Landgraf von Elsaß, Markgraf des Heiligen Römischen Reiches, von Burgau, der Ober- und Niederlausitz, Herr der Windischen Mark, Portenau und Miereschhall usw.

       

Unserem geehrten und gebildeten und des Heiligen Reiches getreuen, geliebten GEORG FABRICIUS, Lorbeerbekränztem Dichter von Chemnitz, erweisen wir unsere kaiserliche Gnade und Güte.

       

Ebenso wie die Alten die Gewohnheit hatten, die Vorzüglichkeit des Geistes und die Tugend durch hochehrenhafte Auszeichnungen auf ewig zu verherrlichen: zum Beispiel jenem, der im Krieg bis zur ersten Befestigungsmauer geschlichen war und die feindliche Festung kraftvoll erklettert hat, wurde die Mauerkrone gewährt; jenem, der im Kampf einen Bürger gerettet hatte, die Bürgerkrone; jenem, der als Erster mit Waffen in das feindliche Schiff hineingesprungen war, die Marinekrone; jenem, der die Seinen von der Belagerung befreit hatte, die Belagerungskrone beziehungsweise Gras-Krone. Ebenso wurde es immer für würdig befunden, wenn auch gebildeten Menschen Rang und Ehre gewährt werden. Wenn sich nämlich die Letzten zuhause nicht weniger nützlich gemacht haben, als die Ersten und diese mit einer geeigneten Auszeichnung dekoriert wurden: dann vor allem sollen die Dichter mit der Lorbeerkrone ausgezeichnet werden, und zwar deswegen, weil sie sich oft bemüht haben, die außergewöhnlichen Taten der besten Männer vor Untergang und Vergessen zu bewahren. 

       

    Abbildung eines Wappenbriefes Kaiser Maximilians II.  (Beispiel)           Adelserhebung mit Wappenverleihung des Georg Fabricius, Wappenbrief des Maximilian II. als Beispiel.

Nach dem Vorbild der vorigen Kaiser und diese lobenswerte und uralte Tradition beachtend, da uns demütig dargelegt ist, dass du schon seit vielen Jahren mit einem bemerkenswerten Eifer dem Staat gedient hast und dass du, indem du die Schriften der antiken als auch der christlichen und nichtchristlichen Dichter verbessert und erläutert hast und, indem du in beiden Gattungen geschrieben hast, diese Dinge in die Literatur zurückgebracht hast, schließlich, dass du dich immer dabei bemüht hast durch deinen Fleiß und deine Genauigkeit, allen zu nützen und niemandem zu schaden. Damit dein Wissen und deine Tugend durch eine edle Auszeichnung geehrt werden und andere zum derartigen Studium der Philologie eingeladen werden, haben wir dich mit Güte für würdig befunden, mit einer durch dein Wissen verdienten Auszeichnung dekoriert zu werden.

   

Darum durch unseren eigenen Willen und in Kenntnis der Sachlage und nach reiflicher Erwägung und durch unsere kaiserliche Macht, da es dein Wissen und deine Tugend erfordern, haben wir dich bereits genannten GEORG FABRICIUS durch das Aufsetzen der Lorbeerkrone und die Übergabe des Ringes zum Lorbeerbekränzten Dichter gemacht, geschaffen und ernannt, und durch die vorliegende Verordnung machen und schaffen wir dich dazu und zeichnen dich mit der Dichterlorbeerkrone, den Ehrentiteln und der Würde aus.

                     

Dabei wollen wir und entscheiden durch unsere kaiserliche Macht, dass du bereits genannter GEORG FABRICIUS in allen Orten und Ländern für einen wahren Lorbeerbekränzter Dichter betrachtet und gehalten wirst und demnächst jedwede Ehren, Privilegien, Freiheiten, Gnaden und Vorrechte genießen und nutzen kannst, darfst und sollst, welche die übrigen, an allen anderen Orten und Hochschulen beförderten Lorbeerbekränzten Dichter aufgrund von Sitte oder Recht genießen, nutzen und anwenden, wobei jegliche Opposition und Hindernisse wirkungslos bleiben.

               

Außerdem, damit dir und deinen Nachkommen die Gunst gewährt sei, die wir euch aus dem bereits genannten Grund, Wissen, Geist und Macht und noch dazu aus einer weisen Entscheidung heraus erweisen, haben wir dich bereits genannten GEORG FABRICIUS und alle deine Kinder beiderlei Geschlechts, sowohl die bereits geborenen als auch jene, die noch rechtmäßig geboren werden, sowie deren legitime Erben und Nachkommen bis ins Unendliche zu rechtmäßigen Adligen des Heiligen Reiches gemacht, festgesetzt und geschaffen, und durch einen Adelsnamen, -grad, -rang, -abzeichen und -titel ausgezeichnet, so wie wir es mit der vorliegenden Verordnung machen, schaffen, einsetzen, aufrichten und auszeichnen und erklären und verkünden euch gemäß der menschlichen Beschaffenheit zu rechtmäßigen Adligen des Heiligen Reiches gleichsam als ob ihr aus adliger Familie und Abstammung hervorgebracht seid; und wir wollen, dass ihr von allen und jedem, welcher Standes, Ranges oder welcher Würde sie auch seien, als wahre Adlige gehalten, besagt, beschrieben, genannt und angesehen werdet: mit dieser Erklärung und diesem unserem kaiserlichen Edikt bestimmen wir, dass du bereits genannter GEORG FABRICIUS und deine genannten Kinder, Erben und Nachkommen von nun an in Zukunft alle und jede Privilegien, Gnaden, Rechte, Vorrangstellungen und Freiheiten anwenden, nutzen und genießen können und dürfen, wie sie andere Adlige, die aus vier adligen Großeltern väterlich und mütterlich geboren und hervorgebracht wurden, nach Sitte oder Recht anwenden, nutzen und genießen.

       

Das von Kaiser Maximilian II. verliehene Wappentier ist ein roter Phönix als Symbol des ewigen Dichterruhms

       
Der rote Phönix mit dem Dichterlorbeer, an Georg Fabricius 1570 als Wappentier verliehen von Kaiser Maximilian II, als Zeichen ewigen Dichterruhms.

Damit aber der Status dieser eurer Adelserhebung immer mehr hervorleuchtet, haben wir dir bereits genanntem GEORG FABRICIUS und deinen legitimen Kindern und deren Nachkommen beiderlei Geschlechts die unten beschriebenen Ehrenzeichen der Wappen neu gegeben, gewährt und gespendet und durch die Kraft dieses Schreibens geben, gewähren und spenden wir es, nämlich einen weißen oder silbernen Schild mit einem goldenen Ober- und Niederrand (Bord) geschmückt, dessen untersten Teil eine lodernde und durch die Luft verteilte Flamme umgibt: aus dem Zentrum der Flamme soll sich ein links gewandter, völlig roter Vogel Phönix mit gespreizten Füßen, mit auf der gesamten Fläche des Schildes ausgebreiteten Flügeln und mit aufgerichtetem, glänzend rotem Kamm ausbreiten und mit gekrümmtem, offenem Schnabel einen mit Blättern begrünten Lorbeerzweig tragen.   

   

Auf dem Schild soll ein geöffneter Helm, mit geflochtenem Lorbeer geschmückt, liegen, auf beiden Seiten gemischt umgeben mit Brustschmuck und Decken von strahlend weißen beziehungsweise silbernen und roten Farben; von seinem Scheitel bis zur Brust möge sich ein anderer roter Phönix erheben, der seine Flügel ebenso ausbreitet, und der in seinem Schnabel einen Lorbeerzweig, auffällig mit nach oben gerichteten Blättern, trägt, und der in jeder Hinsicht jenem ähnlich ist, der im Schild beschrieben ist, so wie dies alles in der Mitte dieses Diploms deutlicher abgemalt ist.

   

So wollen und bestimmen wir, dass du bereits genannter GEORG FABRICIUS und deine Kinder, Erben und Nachkommen, die rechtmäßig geboren sind und in unbegrenzter Zukunft geboren werden, die Insignien dieses Adels und des Wappens von nun an dauernd tragen können und dürfen: in Krieg und Frieden und überall in allen Orten und Ländern, bei jeder ehrenhaften und edlen Aktion und Expedition, sowohl im Ernst als auch im Spaß, bei den Turnieren, Lanzenspielen, in Kriegen, Duellen, Einzelwettkämpfen und jedweden Faustkämpfen, auf Schildern, Fahnen, Kriegszelten, Bildnissen, Ringen, Siegeln, Denkmalen, Grabmalen, Gebäuden und auf dem Hausrat, sowohl auf geistlichen als auch weltlichen Gegenständen oder auf gemischten; überall nach Notwendigkeit und eurer Willensentscheidung könnt und dürft ihr sie haben, tragen und bewegen und auf jede Art benutzen.

               

Wir wollen auch, dass ihr geeignet und tauglich seid, alle Vorrechte, Gnaden, Freiheiten, Freistellungen, Lehen, Privilegien sowie Befreiungen von allen realen, persönlichen oder gemischten Pflichten und Belastungen zu empfangen und anzunehmen; und das Freisein von allen Leistungen zu verwenden, zu nutzen und zu behalten, wie es die übrigen adligen Knappen und Besitzer von Lehen verwenden, nutzen, behalten und genießen können und zu was auch immer durch Gesetz oder Recht oder Sitte zugelassen werden; ausgeschlossen und hintangesetzt alles, was dieser unserer Gnade hinderlich zu sein scheint: Das entziehen wir in diesem Teil wissentlich und wollen, dass es genügend entzogen sei.

           

So möge es überhaupt keinem Menschen erlaubt sein, unabhängig von seinem Status, Grad, Rang, seiner Situation und Würde, diese Seite mit unserer Erwählung des Lorbeerbekränzten Dichters, der Nobilitierung, der Wappenüberreichung, dem Gnadenerweis, dem Dekret und der Willensäußerung zu verletzen und dagegen zu verstoßen. Aber wer auch immer das in unüberlegtem Wagnis anzutasten versucht, möge wissen, dass er dadurch unsere schlimmste Empörung und die des Heiligen Reiches zu gewärtigen hat und dem Fiskus oder unserer kaiserlichen Staatskasse sowie der verletzten Partei eine Strafe von fünfzig Mark reinen Goldes zu bezahlen hat – alle Hoffnung auf Vergebung völlig ausgeschlossen.

           

Durch das Zeugnis dieser eigenhändig unterzeichneten, mit dem Aufdrücken unseres kaiserlichen Siegels beglaubigten Urkunde.

               

In unserer kaiserlichen Stadt Speyer, am siebten Tage des Monats Dezember, im Jahre des Herrn 1570, im neunten Jahr unserer Herrschaft im Römischen Reich, im achten in Ungarn und im zweiundzwanzigsten in Böhmen.

Maximilianus

Auf eigenen Auftrag seiner Heiligen Kaiserlichen Hoheit


Anstelle und im Namen des Römischen Herrn Erzkanzlers von Mainz.

 V. Io. Bap. Weber

 M. Gerstman.



Georg Fabricius, Originum Illistrissimae Stirpis Saxonicae, Libri VII.Georg Fabricius, Originum Illistrissimae Stirpis Saxonicae, Libri VII.


Quelle: Georg Fabricius, Originum Illustrissimae Stirpis Saxonicae, libri VII, Jena 1597, herausgegeben von von seinem Sohn Jacob Fabricius, Familienbesitz. Übersetzung aus dem Lateinischen: Dr. S. Sternkopf/ Dr. A. Hofmeister. Quelle zu Beispiel eines Wappenbriefs: Deutsche digitale Bibliothek/ Landesarchiv Baden-Württemberg, HSA Stuttgart, J 250 Nr. 33a. Wappen oben: Wappenmaler Stefan Blaich, Familienbesitz. Wappenzeichnung unten: Österreichisches Adelsarchiv RAA, Reg. 106.36.


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