Der Name

Der Name Richter leitet sich von der mittelhochdeutschen Amtsbezeichnung "rihtære" ab und bedeutet Richter, Ordner, Lenker, Regent etc.

Der Name bezieht sich meist auf die Tätigkeit als Dorfrichter. In anderen Gegenden wurde diese Ortsvorsteherfunktion als Dorfschulze bezeichnet. Die Bezeichnung Richter meint nicht die heute übliche Berufsbezeichnung eines beamteten Richters, die dem römischen Recht entspringt. Vielmehr lehnt sich die Namensbezeichnung Richter an das germanische Recht an, das seit altersher die Laiengerichtsbarkeit kennt. In Ostdeutschland ist der Name Richter ein häufiger Name, da es die Funktion des Dorfrichters flächendeckend gab. 

Wann die Cunnersdorfer Familie Richter diesen Familiennamen erhielt, ist nicht bekannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Name nicht vor der Dorfgründung von Cunnersdorf existierte. Zum einen weil erst ab Anfang des 13. Jahrhunderts Familiennamen aufkamen, zum anderen weil im südwestdeutschen fränkisch-/ allemanischen Siedlungsgebiet (siehe Abschnitt "der Ursprung") das Dorfrichteramt unter dieser Bezeichnung nicht so stark verbreitet war. 

Die erste urkundliche Erwähnung des Namens und des Hofes der Familie Thomas Richter erfolgte im Jahr 1374*). Die Entstehung des Namens wird von uns daher auf einen Zeitraum zwischen der Dorfgründung von Cunnersdorf um das Jahr 1210 und dem Jahr 1374 datiert.

   
*) siehe Schönteichen und seine Ortsteile, Herausgeber Gemeinde Schönteichen , Mai 2000, anlässlich der 775-Jahr-Feierlichkeiten

   

Schriftband des Familienwappens Familie Richter
   

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